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Ausbau der Breitbandversorgung
Die Gemeinde Unsleben ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen signifikant zu verbessern.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Unsleben durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 22.05.2015)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 22.05.2015)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 22.05.2015)
5. Auswahlverfahren - Ergebnis (24.02.2015)
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 17.10.2014)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 17.10.2014)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 09.09.2014)
1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (Veröffentlichung vom 09.09.2014)
Veröffentlichung vom 22.05.2015
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Gemeinde Unsleben
Unsleben, den 22.05.2015
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 22.05.2015
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Unsleben und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Unsleben und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 29.04.2015 unterzeichnet.
Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Herr Bürgermeister Michael Gottwald
Die Bestätigung der Gemeinde Unsleben bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:
Unsleben, den 22.05.2015
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 22.05.2015
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 23.04.2015 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Michael Gottwald überreicht.
Herr Staatssekretär Albert Füracker, Herr Bürgermeister Michael Gottwald, Herr Finanzminister Dr. Markus Söder
Unsleben, den 22.05.2015
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 24.02.2015
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Der Gemeinde Unsleben lag innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassenen Netzbetreiber vor.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Unsleben in seiner Sitzung vom 09.02.2015 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 02.02.2015 mitgeteilt, dass gegen den Abschluss des Kooperationsvertrages keine Bedenken bestehen.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Unsleben, den 24.02.2015
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 17.10.2014
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren -zweistufig- zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Gemeinde Unsleben führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Unsleben die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 21.11.2014, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Unsleben
℅ VGem Heustreu
Herrn Bürgermeister Michael Gottwald
Wetterstraße 4
97618 Heustreu
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Unsleben, den 17.10.2014
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 17.10.2014
Markterkundungsverfahren - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014
Die Gemeinde Unsleben hat im Zeitraum vom 09.09.2014 bis zum 15.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Die Gemeinde Unsleben setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Unsleben, den 17.10.2014
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 09.09.2014
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Unsleben gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:
1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 15.10.2014 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Unsleben
Herrn Bürgermeister Michael Gottwald
Hauptstraße 6
97618 Unsleben
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Unsleben, den 09.09.2014
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 09.09.2014
Ergebnis der Bestandsaufnahme
Darstellung der Ist-Versorgung im Bereich der Gemeinde Unsleben
Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 08.09.2014 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt und dem Einstieg in das Förderverfahren zugestimmt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung des Gemeindegebietes in der folgenden Karte dargestellt:
Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.
Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:
Download (Mbit/s)
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<= 15 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
16 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
>= 30 Mbit/s Down / 2 Mbit/s Up |
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Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | |
Vorläufiges Erschließungsgebiet | X | X | X |
Unsleben, den 09.09.2014
Michael Gottwald
1. Bürgermeister