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Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)


Die Gemeinde Unsleben ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.


Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Unsleben durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 23.08.2022)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 23.08.2022)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 25.07.2022)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 20.05.2022)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 24.06.2021)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 24.06.2021)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (15.10.2020)

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet (15.10.2020)

 


Veröffentlichung vom 23.08.2022

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
 

Fördersteckbrief der Gemeinde Unsleben

 

Unsleben, den 23.08.2022


Michael Gottwald
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 23.08.2022

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Unsleben und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Unsleben und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 29.07.2022 unterzeichnet.


Von links: Michael Gottwald (1. Bürgermeister der Gemeinde Unsleben), Christian Kolodziej (Deutsche Telekom Technik GmbH)
Foto: Louisa Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld)

 

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Unsleben finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Unsleben zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Unsleben, den 23.08.2022


Michael Gottwald
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 25.07.2022

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

 

Der Zuwendungsbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 22.07.2022 durch Herrn Finanzminister Albert Füracker an Herrn 2. Bürgermeister Patrick Gottwald überreicht.
 


Herr Finanzminister Albert Füracker, Herr 2. Bürgermeister Patrick Gottwald

 

Unsleben, den 25.07.2022


Michael Gottwald
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 20.05.2022

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Unsleben das Ausbauangebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Die Gemeinde Unsleben beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
 

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Unsleben bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Unsleben, den 20.05.2022


Michael Gottwald
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 24.06.2021

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

 

Die Gemeinde Unsleben führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Unsleben die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Unsleben behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
 

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

 

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Unsleben beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse  zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 09.08.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Unsleben
℅ VGem Heustreu
Herrn Bürgermeister Michael Gottwald
Wetterstraße 4
97618 Heustreu


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.

 

Unsleben, den 24.06.2021


Michael Gottwald
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 24.06.2021

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Gemeinde Unsleben hat im Zeitraum vom 15.10.2020 bis zum 30.11.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Unsleben im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
 

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

 

Unsleben, den 24.06.2021


Michael Gottwald
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 15.10.2020
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198



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Anschrift
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Hauptstraße 6
97618 Unsleben

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Fax (09773) 897111


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