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Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2
Die Gemeinde Unsleben ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen nochmals signifikant aufzuwerten.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Unsleben durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 18.09.2017)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 18.09.2017)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 17.07.2017)
5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 19.04.2017)
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 19.12.2016)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 19.12.2016)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (07.11.2016)
1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (07.11.2016)
Veröffentlichung vom 18.09.2017
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Gemeinde Unsleben
Unsleben, den 18.09.2017
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 18.09.2017
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Unsleben und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Unsleben und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 14.06.2017 unterzeichnet.
Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Herr Bürgermeister Michael Gottwald
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Unsleben finden Sie hier:
Stellungnahme der Gemeinde Unsleben zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Unsleben, den 18.09.2017
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 17.07.2017
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 17.07.2017 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder an Herrn 1. Bürgermeister Michael Gottwald überreicht.
Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Herr 1. Bürgermeister Michael Gottwald
Unsleben, den 17.07.2017
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 19.04.2017
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Unsleben hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Unsleben in seiner Sitzung vom 10.04.2017 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Unsleben beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Unsleben, den 19.04.2017
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 19.12.2016
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Gemeinde Unsleben führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Unsleben die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.01.2017, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Unsleben
℅ VGem Heustreu
Herrn Bürgermeister Michael Gottwald
Wetterstraße 4
97618 Heustreu
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Unsleben, den 19.12.2016
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 19.12.2016
Markterkundungsverfahren - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014
Die Gemeinde Unsleben hat im Zeitraum vom 07.11.2016 bis zum 12.12.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Die Gemeinde Unsleben setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Unsleben, den 19.12.2016
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 07.11.2016
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Unsleben gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:
1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 12.12.2016 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Unsleben
℅ VGem Heustreu
Herrn Bürgermeister Michael Gottwald
Wetterstraße 4
97618 Heustreu
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Unsleben, den 07.11.2016
Michael Gottwald
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 07.11.2016
Ergebnis der Bestandsaufnahme
Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen
Die Gemeinde Unsleben hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Ortsbereiche festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:
Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.
Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:
Download (Mbit/s)
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<= 15 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
16 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
>= 30 Mbit/s Down / 2 Mbit/s Up |
||||||
Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | |
Vorläufiges Erschließungsgebiet | X | X | X |
Unsleben, den 07.11.2016
Michael Gottwald
1. Bürgermeister